[575]Die Polemik über die Gregorianische Kalenderreform.93

Dies spricht er bestimmter an einer dritten Stelle aus, die sich in der an Kaiser Rudolf gerichteten Vorrede zu seinem Werke: " De restitutione stellarum inerrantium" findet. [1] Sie lautet: "In vanum (itaque) laborant, qui ex Copernicis


  Erben Brahes und Kepler wegen der von letzterem zu besorgenden Tabulae Rudolfinae vorkommen. nicht aufzufallen, denn diese konnten von den Erben in die Papiere ihres Erblassers gelegt worden sein. Dagegen ist von größter Wichtigkeit für diese Frage, dass sich auch das mit Unterschrift und Siegel versehene Zeugnis Brahes für Kepler betreffs seines viermonatlichen Aufenthaltes auf der Sternwarte in der Sammlung befindet (Cod. 1068636-40). Wenn man also nicht annehmen will, dass Brahe dieser Akt nach seiner völligen Ausfertigung reute und er das Zeugnis zurückbehielt, so muss man auf die Lösung kommen, dass der Nachlass in den Händen Keplers war, und die Herausgabe von ihm beabsichtigt wurde. Diese Annahme wird nun wesentlich unterstützt durch einen in Kopie im Codex 1068636-40 enthaltenen Brief Kaiser Ferdinands II. an den Herzog Johann Friedrich von Württemberg, datiert Wien 5. November 1621. In demselben fordert er den Herzog auf, er möge den von Linz nach Stuttgart übersiedelten Kepler anhalten zur Herausgabe der ihm von den Braheschen Erben im Jahre 1604 überlieferte, "schön und sauber abgeschriebenen und in viel buecher eingebundenen Copien, bei welchen ex ipsis autographis gleichfalls etwas mitgelaufen". Freilich steht der Annahme auch zweierlei gegenüber: einmal, dass die in den Codd. 1068610-11 und 1068666 gemachten Vorarbeiten zur Edition nicht von Keplers Hand stammen, und dann, dass in den Verhandlungen zwischen den Erben und Kepler immer nur von den Tabulae Rudolfinae die Rede ist, welche in der Tat 1627 durch Kepler herausgegeben wurden. Jedoch zwingen diese Umstände denn doch nicht zur Negation der aufgestellten Vermutung. Es kann ja eine dritte, an" unbekannte Person zwischen dem Tode Brahes (1601) und der Übergabe des Nachlasses an Kepler im Jahre 1604 bereits Hand an die Ordnung und Verarbeitung desselben gelegt, oder es kann ja auch er Famulus Keplers nach dessen Anleitung diese Vorarbeiten gemacht haben; andererseits ist es ziemlich naheliegend, dass, wenn die Erben Brahes jemanden mit der Herausgabe des Hauptwerkes betrauten, sie ihm dem gesammten Nachlass anvertrauten, ihn aber zunächst zur Publizierung des großen Geld und Ansehen verheißenden Werkes antrieben. Wie der ganze Codex an die kaiserliche Bibliothek gekommen ist, vermag ich nicht anzugeben, vielleicht ist aber der Hinweis darauf nicht unwichtig, dass Papiere Keplers zahlreich sich auf der Hofbibliothek befinden, so der noch zu besprechende Codex 10704, und die Codd. 10702 und 10703, welche Abschriften von an Kepler eisgelaufenen Briefen, mitunter auch dessen Antworten enthalten.
1 Ich entnehme diese Stelle Gassendis Calendarium Romanum compendiose expositum (Opera V. pag. 483) in der Voraussetzung, dass sie dieser nicht