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Ferner ist beigefügt eine Tabelle, die der Bestimmung der von Ostern abhängigen beweglichen Feste dient. Ihre Einrichtung ist ohne weiteres verständlich, Die in Rubrik 2 (nur Überschrift), 3, 4, 6 und 7 eingeklammerten Zahlen gelten in den Schaltjahren. Abkürzungen: a = April, d = Dezember, f = Februar, i = Januar, j = Juni, m = März, M = Mai, n = November; So = Sonntag usw.

III. Eine andere Art der Osterbestimmung

(Clavis terminorum, Concurrens, Regularis).

Eine andere Art des Computus ist jene Osterbestimmung, welche drei bisher nicht besprochene Mittel, die Clavis terminorum, Concurrens und Regularis, benutzt. Sie ist, wie eine nähere Betrachtung ergibt, unter verständiger Rücksichtnahme auf die Eigenart des mittelalterlichen Kalenders ausgedacht, daher heute im allgemeinen nicht mehr in Gebrauch, wiewohl ihre Anwendung ebenso einfach, vielleicht noch einfacher ist als die gewöhnliche Bestimmungsweise. Die hier in Betracht kommenden Mittel erscheinen heutzutage demjenigen, der in der Geschichte des Kalenders nichtbewandert ist, überflüssig, ja lächerlich und trivial; sie sind das aber keineswegs. Da sie in Urkunden und anderen Geschichtsquellen früherer Zeit häufig bei Angabe der Jahreskennzeichen vorkommen, so ist ihre Kenntnis für alle, die sich mit historisch-chronologischen Studien befassen, unumgänglich nötig. Daher sollen sie hier kurz erörtert werden.

1. Clavis terminorum. In den Runen- oder Stabkalendern (vgl. z.B. den bei Sig, Vorgregorianische Kalender [Strassburg 1905] abgebildeten Gothaer Holzkalender) waren die Tage ohne Berücksichtigung der Monatseinteilung in fortlaufender Reihenfolge durch Zeichen (Einschnitte oder Buchstaben oder dergleichen) kenntlich gemacht. Der je siebente Tag (Abschluss einer Woche) hat sein besonderes Zeichen, in dem genannten Kalender das Zeichen *, das der siebente Buchstabe des nordischen jüngeren Runenalphabetes ist, entsprechend unserem G.

Für die Osterberechnung nahm man als Ausgangspunkt den zehnten so bezeichneten Tag, d. h. den 70. Tag des Jahres = 11. März und zählte von diesem an (ihn eingeschlossen) weiter. Man gab an, wie viele Tage von da ab, also nach dem 69. Tag (10. März), bis zum Ostervollmondstage einschliesslich verliefen, genau so, wie man bei der von uns früher (S. 27) erwähnten ersten Ostergrenzberechnung den 21. März zum Fixierungstag macht. Die Anzahl dieser Tage heisst Clavis terminorum. Der Name rührt daher, dass man auch für die wichtigsten übrigen beweglichen Feste, namentlich Septuagesima (63. Tag vor Ostern), Quadragesima oder 1. Fastensonntag (42. Tag vor O.), Rogationes oder Anfang der Bittwoche (35. Tag nach O.) und Pfingsten (49. Tag nach O.) einen ebenso weit ihnen vorausliegenden Zeitpunkt (locus) bestimmte, so dass also auch bei ihnen dieselbe Zahl der Tage, die Clavis terminorum, passt. Für Septuagesima ist es der 7. Januar, für Quadragesima der 28. Januar, für die Rogationes der 15. April, für Pfingsten der 29. April.

Da die Ostergrenze sich innerhalb eines Monats von 30 Tagen vom 21. März bis 50. März (19. April) bewegt, so ist, entsprechend den 19 goldenen Zahlen, die Clavis terminorum eine von 19 Zahlen, die zwischen 11 und 40 liegen.