174Sickel 

dem luni-solaren Zyklus ausgeglichen werden sollen , ziemlich zusammen 1). Daraus folgte ein weiteres Zusammentreffen auch für die abendländischen Christen, welche das ägyptische Neujahr vom 29. August nicht kannten. War die erste Noumenie des Alexandrinischen Zeitkreises auf den letzten Ergänzungstag angesetzt, so fiel die fünfte des ersten Jahres auf den 28. Choiak = 24. Dezember, also annähernd auf die nativitas domini, welche damals der Mehrzahl der abendländischen Christen als Anfang des bürgerlichen Jahres galt. Somit ergab sich auch für sie eine bedeutsame, die Alexandrinische Epoche der Enneakaedekaëteris empfehlende Koinzidenz. - Beide Kirchen also setzten das Epochenjahr des Zyklus in ein Jahr, das wir Julianisch betrachtet mit num. aur. XIX bezeichnen, beide hatten für die Mondjahre doppelte Anfänge: den einen für das österliche Mondjahr setzten sie gleich an, den andern verschieden, indem die zweite, aber ursprüngliche Epoche des ägyptischen Mondjahres gleich bei der Bildung des Zeitkreises in die Nähe des dortigen solaren Neujahres gebracht war, die Abendländer dagegen erst durch Akkommodation die mit ihrem bürgerlichen Neujahre möglichst coincidierende zweite Epoche des lunaren Jahres gewannen.


Ich gehe zu den embolistischen Jahren über, als welche Dionysius, Isidorus, Beda u. s. w. das 3., 6., 8., 11., 14., 17., 19. im Zyklus aufzählen. Damit stimmen ganz die uns von den Ägyptern über einzelne Jahre überlieferten Angaben 2). Diese Schaltjahre wurden einfach durch das Prinzip des Osterzeitkreises bestimmt, dass nur der Monat als Ostermonat betrachtet werden darf, dessen luna XIV auf die Frühlingsnachtgleiche oder zunächst nach ihr fällt, dass also, wenn die zwölf Monde des Vorjahres dazu nicht ausreichen, ein dreizehnter hinzugefügt werden muss 3). Aber welcher unter den dreizehn Monaten gilt als der intercalare? Bei den Juden, das


1) Ich nehme hier wie Böckh, p. 124 den 28. August 284 nach Chr. als Neumondstag an: die Begründung wird sich aus der Erörterung über den saltus lunae und die Regularen ergeben.
2) Wie in dem Briefe des Paschasinus in van der Hagen observ. 115.
3) Den Versuch von August Mommsen, die österlichen Gemein- und Schaltjahre aus der kallippischen Ordnung derselben abzuleiten, hat Böckh in der angerührten Abhandlung zur Genüge zurückgewiesen.