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Nehmen wir wieder das Jahr 820. Die Clavis ist 23, Die Regularis 2, die Concurrens 7; C + R − 7 = 2; diese Zahl von 23 subtrahiert ergibt 21; 77 + 21 = 98; also der 98. Tag des Jahres oder der 8. April Ostersonntag.

Da der früheste Ostersonntag auf den 81. Jahrestag (22. März) fällt, also in die 12. Woche, so konnte man keinen späteren und zweckmässigerweise auch keinen früheren Tag zum Ausgangspunkt nehmen, als eben den 11. Wochenschlusstag (18. März) bzw. für die Angabe der Ostergrenze den Abschluss der 10. Woche (11.März). Hieraus geht klar hervor, dass die Wahl gerade dieses Tages ausserordentlich zweckdienlich und keineswegs willkürlich ist, wie viele, z. B. Grotefend, Zeitrechnung I S. 25 und Rühl, Chronologie S. 148 behaupten. Und ebenso praktisch ist die Fixierung des Wochentages des Ausgangstermins (6., 27. Januar, 24. Februar, 10. oder 24. März). Dieser Grund ist so sehr ausreichend, dass man auf die sehr gekünstelten Erklärungsversuche, die Rühl a. a. O. S. 143 erwähnt oder selbst vorbringt, gern Verzicht leistet.

Selbstverständlich ist auch im gregorianischen Stil dasselbe Verfahren zulässig, indem zu der julianischen Clavis u addiert und bei der Konkurrente s beachtet wird. Beispiel: Wann Ostern 1818? - G = 14 (oder a = 13), T = 33 + 8 − 30 = 11 (s. oben S. 47), R = 4, C = 3 (Tab. II), R + C = 7; daher Ostern am 18 + 11 − 7) = 22. März.

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Die mittelalterlichen Urkunden sind meist sehr sorgfältig datiert durch genaue Angabe der verschiedenen Jahreskennzeichen, darunter der Clavis, Concurrens, Epakte. Wir geben dafür zwei Beispiele.

In der Urkunde bei Mabillon [1] wird die Zeit also bestimmt: "Acta sunt haec ab anno Incarnatione Domini MCIX, Indictione II, Epacta XVII, Concurrentes IV, Cyclus lunaris V, Cyclus decemnovalis VIII, Regularis paschae IV, Terminus paschalis XIIII. Cal. Maii, dies paschalis VII. Cal. Maii, luna ipsius XXI." Die Indiction und der Cyclus lunaris gehören nicht in den Bereich dieser Abhandlung. Die übrigen Angaben sind richtig; unter der Epakte ist die dionysische mit dem Sitz am 23. (22.) März gemeint.; sie berechnet sich so: die goldene Zahl A = (1109) ÷ 19)r = 7; δ = (11 * 7 ÷ 30)r = 17. somit ist die Ostergrenze am (36 − 17 + 30)ten März = 18. April; folglich, da die Konkurrente 4, d. h. der 24. März und 14. April ein Mittwoch, der 18. April ein Sonntag ist, Ostern am 25. April. Ferner ist Neumond am 5. April, somit der Mond am Ostertag (diesen mitgerechnet) 21 Tage alt. Von den sonst gebräuchlichen Jahrescharakteren fehlt hier der Cyclus solaris, nämlich 26, und die Clavis terminorum, nämlich 39.

Eine angelsächsische Urkunde [2] ist datiert: "Hoc peractum est anno a Domini nostri nativitate DCCCCXCVIII... Epac. XX Concurr. V... dies XIV lun. XVII Kal. Mai. Dies Pasce XV Kal. Mai. Lun. Ipsius XVI." Alle diese Angaben sind richtig. Denn a = (998 ÷ 19)r = 10, daher die dionysische Epakte (mit dem Sitz am 23. März) = (11 * 10 ÷ 30)r = 20, die Ostergrenze (dies XIV lunae) der (36 − 20 + 30)te März = 15 April. Die Konkurrente ist 5 (Tabelle II). Somit ist der 24. März und der 14. April ein Donnerstag; daher Ostern am 17. April. Da am 15 April Ostervollmond ist, so ist der Mond am 17. April 16 Tage alt.


1 De re diplomatica l. VI, Nr. 171.
2 Schönemann, Codex für die praktische Diplomatik (Göttingen 1800), 1. Teil, S. 83.