[529]Die Polemik über die Gregorianische Kalenderreform.47

Den ersten Vers berührt schon Regiomontanus, der die Tatsache erzählt, dass die Priester von Bremen einst Ostern um vier Wochen früher als die übrigen Christen gefeiert haben. [1] Der zweite bezieht sich auf die Osterdifferenz des Jahres 1584, in welchem nach dem Gregorianischen Kalender am 1. April (alter Styl 22. März), nach dem alten am 19. April Ostern gefeiert wurde.

Von dieser Verschiedenheit der Osterfeier erzählt Merten beim Weinkrug seinem Freunde Bebel und nun beginnen beide ihren Gedankenaustausch über das neueste Werk des Antichrist. Natürlich sehen sie die Notwendigkeit einer Reform des alten Kalenders, in und nach welchem Christus geboren worden sei, nicht ein; auch müsse der alte der richtige sein, da ihn doch die Tiere halten, so fliege der Storch genau nach diesem und nicht nach dem neuen Kalender weg. Auch sie erkennen in diesem Werke teuflische Bosheit; der Papst fürchte, der jüngste Tag möge zu rasch kommen; nun habe er den neuen Kalender gemacht, damit Christus irre werde und nicht wissen soll, wann er denn eigentlich zum Gericht zu erscheinen hat, so dass der Papst noch länger seine Bubenstücke vollführen könne.

Ebenfalls an diese Osterdifferenz knüpft eine "Bawrenklag über des Römischen Bapstes Gregorii XIII. newen Calender" an. Im Besonderen wird hier geklagt, dass der neue Kalender die Lostage verrückt habe, so dass die Bauern nicht mehr wissen, wann sie das Feld bestellen sollen; auch die Vögel sind nun in Ungewissheit, wann sie singen und abfliegen sollen. Als Strafe für all dieses Wirrnis, welches der Papst angerichtet, wünscht ihm der Dichter, dass Gott mit ihm das jüngste Gericht 10 Tage früher als mit allen übrigen Menschen anrichten möge. Nur in ganz losem Zusammenhang steht die Kalenderfrage in dem 1590 gedruckten Gedichte: "Der Weiber Krieg wider den Bapst, darumb das er zehen tage aus dem Calender gestohlen hat". Das weibliche Regiment über die Männer erstreckt sich über das ganze Jahr mit Ausnahme der Marterwoche, wo diese nicht gehindert werden können, in die Trinkstube und zur Unterhaltung zu gehen (!).


1 Vgl. Die Vorgeschichte der Gregor. Kalenderreform, pag. 370. Der Wortlaut des Verses möge als Nachtrag zur dortigen Notiz gelten.