[493]Die Polemik über die Gregorianische Kalenderreform.11

Bei dieser Besprechung hatte Fabricius die Frage offen gelassen, auf welchen Stand der Kalender wieder zurückgebracht werden solle, jetzt aber bekämpft er die Auslassung von 10 Tagen und meint, es sei der Natur der Sache viel angemessener, wenn der Stand Julius Cäsars wieder hergestellt würde, mit dem sozusagen die Römische Monarchie und die christliche Kirche begann. Demgemäß plädiert er für die Auslassung von 13 Tagen.

Das Gutachten des Fabricius wurde durch eine vom Rektor niedergesetzte Kommission [1] geprüft; wie aus dem Wortlaute des Aktenstückes hervorgeht, referierte in derselben Fabricius über das Kompendium und knüpfte daran seine im Gutachten gemachten Bemerkungen. So stellt sich denn auch das Gutachten der Universität als bloßes Referat über die Arbeit des Fabricius dar. Sie stimmt in allen Punkten den Auseinandersetzungen desselben bei, auch in dem Punkte der astronomischen Rechnung, "weil der von Lilio allerdings geistreich und eifrig ausgedachte Zyklus der Epakten schwierig und was noch mehr besagt, nicht also sicher, fest und dauerhaft sei, dass nicht mit ihm Fehler gemacht werden können, und er nicht späterhin abermals einer Korrektur bedürftig sein werde".

Außerdem sind eine Anzahl von Arbeiten anzuführen, die wahrscheinlich schon auf Grund des Kompendiums abgefasst worden sind. 1579 gab der Genuese Georg de Caretto einen Traktat "de cursu anni et calendario reformando" zu Mantua heraus, und im selben Jahre veröffentlichte Franciscus Junctinus die "Synopsis de restitutione Kalendarii" zu Florenz und Johann Bernhard Rastellius die "Correctio Calendarii" in Paris. 1580 erschienen dann zu Venedig des Jos. Lardinus "Tractatus de vera anni forma et de ejus emendatione" [2] und des Jos. Zarlinus "de vera anni forma sive de recta ejus emendatione ad S. Gregorium XIII".


1 Die Kommission bestand aus den vier Dekanen, dann zwei Doktoren der Theologie des Jesuiten-Kollegiums, dem Dr. juris Stephan Englmeier, dem Dr. medicinae Andreas Dudius und dem Professor der Mathematik Martin Bengel.
2 Die vier bis hieher angeführten Traktate waren mir nicht zugänglich; ich habe von ihnen nur Kunde durch Lipenius: Bibliotheca Realis Philosophica. (Frankfurt 1682.)