Der jüdische Kalender

Die Jahreslängen

Die Schaltregeln und Vertagungen des jüdischen Kalenders führen zu sechs verschiedenen Jahreslängen. Ein Jahr kann mangelhaft, gemein oder überzählig sein und ist entweder ein Gemein- oder Schaltjahr. Die Jahreslängen betragen entsprechend: 353, 354, 355 und 383, 384, 385 Tage. In 19 Jahren werden gemäß dem Metonzyklus 7 Schaltjahre mit je 13 Monaten eingeschoben.
Die Epoche des Kalenders ist JD = 347998 (der 7.10.3761 v.Chr.), als Ära gilt die Erschaffung der Welt.

Der Molad

Das Jahr des Kalenders beruht auf einer durchschnittlichen Monatslänge von 29 Tagen 12 Stunden und 793 Chalakim, was 29,5305941235 Tagen entspricht. Der Jahresanfang wird vom dem daraus abgeleiteten Molad, den jüdischen Neumond, bestimmt. Der erste Molad war am 29. Elul im Jahr 0 um 23 Uhr 11 Minuten und 20 Sekunden (MEZ) (5 Uhr 204 Chalakim jüdischer Zeit).

Die Jahresanfänge

Das bürgerliche Jahr beginnt am 1. Tischri, wie auch das Schmitta- und das Joweljahr. Das religiöse Jahr beginnt dagegen am 1 Nissan dem Monat des zyklischen Frühlingsvollmondes und des Pessachfestes. Die dafür bestimmende traditionelle Zählweise der Monate ist in der Tabelle unten in Klammern angegeben. Zusätzlich gibt es noch das Neujahr der Bäume am 15. Schwat und der Berechnung des Zehnt vom Vieh am 1. Elul. Die Zählung der Jahre folgt dem bürgerlichen Kalender und wechselt am 1. Tischri.

Die Monatsnamen

1(7)Tischri30
2(8)Marcheschwan29, im überzähligen Jahr 30
3(9)Kislev30, im mangelhaften Jahr 29
4(10)Tebet29
5(11)Schwat30
6(12)Adar29, im Schaltjahr als Schaltmonat 30
7(13)Veadar29, im Schaltjahr wird der Adar wird zum Veadar!
8(1)Nissan30
9(2)Ijahr30
10(3)Siwan30
11(4)Tammus29
12(5)Aw30
13(6)Elul29

Die Vertagungen

Aus religiösen Gründen wird der Beginn des neuen Jahres oft verschoben bzw. vertagt.

  1. Adu
    Tritt der Neujahrsmolad am Sonntag, Mittwoch oder Freitag ein, so wird Neujahr auf den folgenden Tag verlegt, um die Aufeinanderfolge von Sabbat und Versöhnungstag zu verhindern.
  2. Jach Adu
    Tritt der Neujahrsmolad um oder nach 12 Uhr (18 Uhr jüdischer Zeit) ein, so wird Neujahr auf den folgenden Tag verlegt, weil die erste Mondsichel wahrscheinlich erst dann sichtbar wird.
  3. Gatrad
    Fällt der Neujahrsmolad eines Gemeinjahres auf Dienstag zwischen 3 Uhr 11,6 Minuten und 21.00 Uhr (9 Uhr 204 Chalakim und 18.00 Uhr jüdischer Zeit) wird das Neujahr auf Donnerstag verschoben. Da das folgende Jahr in diesem Fall erst mit dem Montag beginnen würde und das aktuelle Jahr damit nicht erlaubte 365 Tage hätte.
  4. Betuthakpat
    Fällt der Neujahrsmolad in einem Gemeinjahr nach einem Schaltjahr auf Montag um oder nach 9 Uhr 32,7 Minuten und 21.00 Uhr (15 Uhr 589 Chalakim und 18.00 Uhr) wird das Neujahr auf Dienstag verschoben. Hiermit wird verhindert, dass das vorhergehende Schaltjahr nur eine Länge von 382 Tagen statt der geforderten 383 hat.